Ab 2017 zurück: Die Vorratsdatenspeicherung
Überwachung Teil II – nach den Anschlägen auf Charlie Hedbo nun ab 2017 auch wieder bei uns: Die Vorratsdatenspeicherung
Sie ist wieder da – die allseits unbeliebte Vorratsdatenspeicherung. Nachdem Sie 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde, soll sie ab Juli 2017 nun wieder eingeführt werden. Grund dafür ist der islamistische Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo am 7. Januar. Künftig sollen Terroranschläge damit verhindert werden und natürlich auch andere Internetverbrechen eingedämmt werden. Doch was bedeutet dies für den normalen Internetnutzer? Telekommunikationsanbieter sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten Ihrer Kunden mindestens 10 Wochen zu speichern, um im Falle des Falles eine genaue Geräteidentifikation gewährleisten zu können.
Gesichert werden sollen:
- Festnetz, Mobil- und Internettelefonie: Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
- Handyortung: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten
- Surfen im Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, dazu Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung, Protokollierung des Surfverhaltens
- E-Mailverkehr: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner
Laut Regierung muss es sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mindestens fünf Jahren handeln, damit Daten für Ermittlungszwecke herausgegeben werden dürfen. Dazu gehören Mord, Hochverrat, Bildung einer terroristischen Vereinigung, sexueller Missbrauch oder Kinderpornografie. Allerdings ist die Überwachung z.B. rein privater Telefonate gesetzlich nicht zulässig.
Ein Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit
Technische und rechtliche Fragen bleiben bisher weitgehend unbeantwortet, genauso wie das Problem der damit verbundenen Kosten, welche bisher in keinem Verhältnis zur Effektivität bei der Strafverfolgung stehen. Bisher wird die Wirksamkeit der Methode einfach behauptet, und das obwohl die hauptsächlich herangezogene Quelle einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht keine höhere Aufklärungsquote durch Vorratsdaten nachweisen konnte. Selbst im Falle des Charlie-Hedbo-Attentates konnte die Katastrophe letztlich nicht verhindert werden und dass, obwohl Frankreich schon seit längerem Daten von Internetnutzern aus genau diesem Grunde speichert. Letztlich sieht es danach aus als ob nur ein Grund vorgeschoben wird, um legitim in die Privatsphäre der deutschen Bürger einzugreifen.
Die Überwachungskamera ist überall
Natürlich hat der durchschnittliche Bürger nicht vor, sich illegal im Netz zu betätigen und man muss schon sehr unvorsichtig sein um eine Abmahnung zu kassieren – Wer lässt sich bitte heute noch beim Herunterladen von Filmen ab 18 erwischen? – dennoch muss es nicht sein, dass dritte mitlesen, wo man seine Unterwäsche bestellt und wie viel Zeit man in sozialen Netzwerken oder Partnerbörsen verbringt. Wenn man sich am Kiosk um die Ecke eine Zeitschrift kauft, muss man auch nicht Namen und Telefonnummer angeben und wenn man sie gelesen hat, kann man sie jederzeit überall unbemerkt entsorgen. Diese Anonymität kann das Internet leider heute nicht mehr gewährleisten, auch wenn man sich in den eigenen vier Wänden doch sicher vor Mitbeobachtern wähnt. Denn die elektronische Überwachungskamera ist bald überall und jederzeit auf uns gerichtet und selbst wenn wir davon ausgehen können, dass wir nicht unbedingt strafrechtlich verfolgt werden, so weiß doch niemand, was genau mit unseren Daten passiert. Natürlich kann man darauf warten, dass die unheilvolle Speicherung ein weiteres Mal durch eine Klage abgewendet wird, aber genau so sicher ist auch, dass sie bald wieder kommen wird.
Dennoch unsichtbar im Netz
Wer auf der sicheren Seite sein will, der schützt sich selbst. Die Frage ist nur, wie? Laut Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, aber für viele muss man aber schon halber IT-Experte sein um die Einstellungen am eigenen PC vorzunehmen. Und was mit mit dem Tablet und dem Smartphone? Wir haben speziell für diesen Fall die Anonymebox entwickelt. Anonym. Frei. Einfach. Anstöpseln und verfolgungssicher im Netz surfen, zum einmaligen Kaufpreis ohne Folgekosten und anwendbar auf mehrere Gerät im Haushalt. Bestellen Sie sich noch heute Ihre eigene Anonymebox und sichern Sie sich den Gutscheincode „aktion30“, für den Sie die Box zum Preis von 169, statt 199 Euro erwerben.