Neue WEEE-Gesetzgebung ab 15. August 2018

Mit dem Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates Am 4. Juli 2012 wurde eine neue Rechtsgrundlage für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) geschaffen.

Mit dem 15. August 2018 endet die in diesem Dokument festgelegte sogenannte Übergangsfrist. Das hat massive Auswirkungen, wie wir hier diskutieren werden.

Generell ist es für jeden, der irgendwo in der EU elektronische Geräte (auch Kabel!) herstellt und/oder verkauft, notwendig, sich mit dieser Richtlinie und den daraus resultierenden Verpflichtungen vertraut zu machen.

So fielen beispielsweise Möbel mit integrierter elektronischer Beleuchtung bisher nicht in den Geltungsbereich dieser Rechtsvorschriften. Jetzt liegen sie innerhalb des Geltungsbereichs (offener Geltungsbereich, siehe unten).

Ein Vorbehalt:

Ich bin kein Jurist, die hierin enthaltenen Informationen sind keine Rechtsberatung, bitte machen Sie sich selbst mit dem Material vertraut. Ich übernehme keine Verantwortung für die hierin enthaltenen Informationen. Allerdings habe ich sie sorgfältig recherchiert und bin ziemlich zuversichtlich, was ich hier sage.

Definitionen

  • EEE = Elektrische und elektronische Geräte
  • WEEE = Elektro- und Elektronik-Altgeräte
  • Mit "WEEE-Richtlinie" bezeichne ich die oben genannte Richtlinie und die sich daraus ergebenden Rechtsvorschriften.

Open Scope: oder was müssen wir melden?

Zuvor hatte die WEEE-Richtlinie eine Geschlossener Bereich.

Das bedeutet, dass nur die Geräte, die in bestimmte vordefinierte Kategorien fielen und nicht freigestellt waren, mussten gemeldet werden.

Sie können dies sehen in ANHANG I (Seite 16 der PDF-Datei) - z. B. Automaten, IT- und Telekommunikationsgeräte usw.

Ab dem 15. August 2018 wird es in den offenen Bereich wechseln.

Dies bedeutet, dass alle Geräte die als EEE (Elektro- und Elektronikgeräte) gelten, müssen gemeldet werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich davon ausgenommen.

Bild

Bildquelle: EU WEEE FAQ PDF

Ab dem Zeitraum, in dem der Geltungsbereich offen ist, fallen Elektro- und Elektronikgeräte nur dann nicht mehr in den Geltungsbereich, wenn sie unter eine der in Artikel 2 Absätze 3 und 4 ausdrücklich genannten Ausnahmen fallen.

WEEE-FAQ

Wie ist ein EEE definiert?

Elektro- und Elektronikgeräte sind in Artikel 3 (1) (a) der WEEE-Richtlinie definiert:

Elektro- und Elektronikgeräte": Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, sowie Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom mit einer Nennspannung von höchstens 1 000 Volt und Gleichstrom mit einer Nennspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind;

Dazu gehört im Grunde alles, was elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigt, um zu funktionieren.

Sie umfasst zum Beispiel:

  • RFID-Etiketten (da sie zum Betrieb elektromagnetische Felder benötigen)
  • USB-Kabel (da sie für die Übertragung solcher Ströme ausgelegt sind)
  • Antennen
  • Druckerpatronen mit elektrischen Teilen (Ja!)

Ich zitiere hier die FAQ-PDF:

Somit fallen Druckerpatronen, die elektrische Teile enthalten und für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren auf elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder angewiesen sind, in den Geltungsbereich der Richtlinie.

Was ist in dieser Definition nicht enthalten (Beispiele)?

  • mit Gas betriebene Rasenmäher
  • Gasherde mit ausschließlich elektronischer Zündung (da die Geräte keinen Strom benötigen, um ihre Grundfunktion zu erfüllen, sondern nur den Funken zum Starten benötigen)

Bild

Bildquelle: EU WEEE FAQ PDF


Welche Ausnahmen gibt es?

Die WEEE-Richtlinie sieht mehrere Ausnahmen vor:

militärische und nationale Sicherheitszwecke

wenn die Geräte nicht auf dem allgemeinen Markt verkauft werden sollen !; zum Schutz von Sicherheitsinteressen

"Geräte, die speziell als Teil eines anderen Gerätetyps, der vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist oder nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, konzipiert und installiert werden und ihre Funktion nur erfüllen können, wenn sie Teil dieses Geräts sind;" 

das sind Geräte, die nicht eigenständig genutzt werden können, sondern ausschließlich für eine der anderen Kategorien hier benötigt werden; sie dürfen nicht für einen anderen Zweck verwendet werden, sonst sind sie nicht mehr befreit.

Glühbirnen

weil sie ohnehin schrittweise abgeschafft werden

Geräte, die in den Weltraum geschickt werden sollen

er darf aber nicht am Boden verwendet werden, sonst fällt er unter die Richtlinie!

Stationäre industrielle Großwerkzeuge

Diese Werkzeuge müssen von Fachleuten in einer industriellen Fertigungsanlage oder einer F&E-Einrichtung dauerhaft installiert werden; der EWRN empfiehlt > 2 Tonnen und mindestens 15,625 m3 Band

Festinstallationen in großem Maßstab

z. B. Gepäcktransportsysteme auf Flughäfen, Aufzüge, Ölplattformen

Fahrzeuge zur Beförderung von Personen oder Gütern mit Ausnahme von zweirädrigen Elektrofahrzeugen, die nicht typgenehmigt sind

Lastkraftwagen, Autos, Boote, Flugzeuge,

sondern nicht z. B. elektrische Spielzeugautos (Hauptfunktion: Spielzeug) oder Elektrofahrräder, die nicht typgenehmigt sind

Mobile Maschinen und Geräte, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden

Diese Geräte sollten nur im B2B-Bereich verkauft werden; Beispiele: Gabelstapler, Rasenmäher (elektrisch), Kehrmaschinen, Mobilkräne.

Das tut sie nicht z. B. für einen Betonmischer gelten, "weil er von einer Baustelle zur anderen transportiert werden kann".

Geräte, die ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke (FuE) konzipiert sind und nur Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

  • es sollte nur für B2B-Kunden verfügbar sein!
  • es sollte keine nützliche Funktion für den regulären Betrieb / die Herstellung / die Pflege haben! (z. B. eine Zentrifuge oder Blutgasmessgeräte)

Diese Kategorie wurde aufgenommen, um die Forschung, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Entwicklung und die Innovation in der EU nicht zu erschweren.

Ich gehe davon aus, dass z. B. Geräte, die speziell für das CERN hergestellt werden und darüber hinaus keinen konkreten Nutzen haben, in diese Kategorie fallen würden.

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, bei denen zu erwarten ist, dass sie vor dem Ende ihrer Lebensdauer infektiös sind, sowie aktive implantierbare Medizinprodukte

Aktive implantierbare medizinische Geräte sind ausgenommen, so dass die Geräte nach dem Tod nicht aus dem menschlichen Körper entfernt werden müssen, z. B. Herzschrittmacher.

Bei den anderen Geräten wird die infektiös Hier ist nur der Teil, der tatsächlich mit Körperflüssigkeiten in Berührung kommt, ausgenommen, da er als infektiöser Abfall entsorgt werden muss.

So gilt beispielsweise das Gerät zur Überwachung eines Neugeborenen nicht als infektiös, da es nicht direkt mit dem Baby in Kontakt kommt. Es ist an der Elektrode befestigt.

Diese Elektrode, die am Kopf des Babys befestigt wird, gilt jedoch als infektiös. Die Elektrode ist daher von der WEEE-Richtlinie ausgenommen.

Produzent: Wer ist meldepflichtig?

In der WEEE-Richtlinie wird der Begriff "Hersteller" sehr weit gefasst - es handelt sich nicht nur um den Hersteller.

Grundsätzlich sind Sie meldepflichtig, wenn Sie eine natürliche oder juristische Person sind und verkaufen innerhalb der EU, und:

  • wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte herstellen oder in Ihrem EU-Mitgliedstaat herstellen lassen und Elektro- und Elektronikgeräte unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke in diesem EU-Mitgliedstaat zu vermarkten
    • wenn es sich um 100 % ausschließlich für den Export handelt, Sie gelten in diesem Mitgliedstaat nicht als Erzeuger
    • wenn Sie sie exportieren und in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, gelten Sie als Hersteller in dass Mitgliedsstaat Stern

  • wenn Sie andere Elektro- und Elektronikgeräte umetikettieren (Whitelabel) und in Ihrem EU-Mitgliedstaat verkaufen
    • Sie werden nicht als Hersteller angesehen, wenn die Marke des Herstellers auf dem Gerät erscheint
    • Sie werden jedoch als Hersteller betrachtet, wenn Sie sie aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat importieren.

  • wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat importieren und sie in Ihrem EU-Mitgliedstaat verkaufen
    • Das heißt, wenn Sie elektronische Geräte in Großbritannien kaufen und in Deutschland verkaufen, gelten Sie als Hersteller der in Deutschland verkauften Waren.
    • wird dies als "Inverkehrbringen" betrachtet ("die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats auf gewerblicher Grundlage".) Stern

  • wenn Sie "im Wege der Fernkommunikation" (z. B. Online-Shop) in andere EU-Mitgliedstaaten als Ihren eigenen / oder aus einem Drittland verkaufen
    • es spielt keine Rolle, ob Sie B2B oder B2C verkaufen, Sie werden als Hersteller betrachtet
    • Wenn Ihr Unternehmen in China ansässig ist, fallen Sie unter diese Definition - Sie müssen sich registrieren lassen.

Wenn Sie die Waren eines Herstellers innerhalb desselben Mitgliedstaates weiterverkaufen, ohne sie neu zu kennzeichnen, müssen Sie sie nicht melden.

In allen anderen Fällen müssen Sie sich melden.

Stern ein Problem, das hier noch gelöst werden muss, ist, wenn Sie an einen Wiederverkäufer in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen ... der meldet. Andernfalls wird es zweimal gemeldet werden.

Was sind Ihre Aufgaben?

Dies ist nur ein Auszug aus den Pflichten! Sie müssen sich die Rechtsvorschriften Ihres Landes ansehen, um den vollen und genauen Umfang Ihrer Pflichten zu verstehen!

Ein Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Elektro- oder Elektronikgerät auf dem Markt bereitstellt. Sie können gleichzeitig Händler und Hersteller sein oder auch nur Händler.

Das müssen Sie als Händler tun:

  • sicherstellen, dass Produkte kostenlos auf einer Eins-zu-eins-Basis zurückgegeben werden können, solange das Gerät gleichwertig ist und dieselben Funktionen erfüllt wie das gelieferte Gerät
  • wenn Sie ein Einzelhandelsgeschäft mit mindestens 400 m2 speziell für Elektro- und Elektronikgeräte müssen Sie die Sammlung kleiner Elektro- und Elektronik-Altgeräte (< 25 cm in jeder Abmessung) für die Endnutzer kostenlos anbieten, ohne dass diese verpflichtet sind, Elektro- und Elektronikgeräte von Ihnen zu kaufen

Das müssen Sie als Produzent tun:

  • die Finanzierung der Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechten Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus private Haushalte
    • für Waren, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, für Ihre eigenen Produkte
    • für Waren, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden -> müssen Sie einen proportionalen Beitrag entsprechend Ihrem Marktanteil bei dieser Art von Geräten leisten
  • auch die Finanzierung für andere Nutzer als private Haushalte vorsehen (Du hättest nicht gedacht, dass du da rauskommst, oder?) - zumindest für alle seit dem 13. August 2005 bestellten Waren
  • eine Garantie für die Finanzierung der Entsorgung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte bieten (Teilnahme an geeigneten Systemen, Recycling-Versicherung oder Sperrkonto)
  • Ihre Produkte kennzeichnen - vorzugsweise nach der europäischen Norm EN 50419 (siehe unten)
  • sich in den entsprechenden Mitgliedstaaten, in denen Sie als Hersteller gelten, registrieren lassen.
    • insbesondere, wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte im Wege der "Fernkommunikation" (Online-Verkauf) verkaufen, müssen Sie sich in dem Mitgliedstaat, in den Sie verkaufen, registrieren lassen. 
      • alternativ können Sie eine bevollmächtigter Vertreter die für Ihre Aufgaben in diesem anderen Mitgliedstaat zuständig sind
  • Informationen über die Vorbereitung zur Wiederverwendung und Behandlung innerhalb eines Jahres nach Inverkehrbringen des Geräts bereitstellen (Artikel 15, Informationen für Behandlungseinrichtungen)
  • Bericht (siehe unten)

Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen, um die Einhaltung zu gewährleisten. All diese Dinge müssen Sie tun unentgeltlich gegenüber den Kunden, den Regulierungsbehörden und anderen beteiligten Parteien.

EN 50419: Was müssen Sie auf Ihren Produkten anbringen?

siehe dieses Dokument

  • eindeutige Identifizierung des Erzeugers
    • Markenname oder Warenzeichen oder Firmennummer oder jedes andere geeignete Mittel, um Sie zu identifizieren
    • die gewählte Option wird in das Erzeugerregister des Mitglieds eingetragen
  • umfassen die durchgestrichene Mülltonne auf Rädern
  • umfassen die Reckstange unter der Mülltonne auf Rädern

Diese Markierungen sollten zugänglich, dauerhaft, lesbar und unverwischbar sein.

(15 Sek. mit einem mit Wasser getränkten Lappen einreiben, dann 15 Sek. mit einem mit Petroleum getränkten Lappen. zum Test)

Bild

Bildquelle

Wie Sie auf dem Bild sehen können, müssen Sie die durchgestrichene Mülltonne auf Rädern und den horizontalen Balken auf Ihre Produkte legen.

Die Abmessungen und Proportionen sind eindeutig festgelegt, wobei h mindestens 1 mm beträgt.

Der horizontale Balken zeigt an, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 hergestellt wurde.

Wenn Sie die erforderlichen Informationen nicht auf Ihrem Gerät unterbringen können:

  • auf einer Fahne am Netzkabel Ihres Geräts (falls vorhanden)
  • in die Betriebsanleitung und die Garantiescheine (falls mitgeliefert) aufzunehmen

Wenn Sie es nirgendwo anders unterbringen können:

  • auf der Verpackung vermerken

Als Hersteller sind Sie dafür verantwortlich, dass die von Ihnen verkauften Elektro- und Elektronikgeräte gekennzeichnet sind. Sie brauchen sie nicht zu kennzeichnen.

Ist er jedoch nicht gekennzeichnet, müssen Sie ihn kennzeichnen.

Anhang X, Teil B - Welche Informationen werden für einen Hersteller registriert?

Wenn Sie sich als Produzent registrieren lassen, werden die folgenden Informationen gespeichert:

  • Name und Anschrift Ihrer Person oder Ihres Bevollmächtigten, einschließlich einer Kontaktperson
    • im Falle des Bevollmächtigten auch Ihre Kontaktdaten
  • Ihre nationale Kennziffer - z. B. Ihre nationale Steuernummer
  • Kategorie, für die Sie sich anmelden (siehe unten)
  • Art der Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltsgeräte oder andere Geräte als Haushaltsgeräte)
    • Wenn die Geräte von privaten Haushalten genutzt werden können, sollten Sie sie als Haushaltsgeräte deklarieren.
    • Ein Röntgengerät, das für ein Krankenhaus bestimmt ist, gilt beispielsweise als Nicht-Haushaltsgerät.
  • Markenname von EEE
  • Informationen darüber, wie Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden:
    • individuelles/kollektives System
    • Informationen zur finanziellen Absicherung (siehe oben - z. B. durch eine Versicherung)
  • angewandte Verkaufstechnik
    • z. B. Fernabsatz (= Online-Verkauf in andere Länder)
  • Erklärung, dass die angegebenen Informationen wahr sind.

Anhang X, Teil B - Was müssen Sie als Hersteller melden?

  • Nationaler Identifikationscode der Person
  • Berichtszeitraum
  • Kategorie von EEE (siehe unten)
  • Menge der auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nach Gewicht und Kategorie
  • Gewichtsmenge der getrennt gesammelten, recycelten und im Mitgliedstaat entsorgten oder innerhalb oder außerhalb der Union verbrachten Elektro- und Elektronik-Altgeräte (nach Kategorien)

Was sind die neuen Kategorien, wie werden sie definiert?

Anhang III der WEEE-Richtlinie definiert sechs Kategorien (die die bisherigen 10 Kategorien ersetzen). Die Mitgliedsstaaten können Unterkategorien definieren.

Siehe dieses schöne Dokument zur Verdeutlichung und für zahlreiche Beispiele.


1) Geräte für den Temperaturaustausch

alles, was etwas anderes als Wasser zum Temperaturaustausch verwendet, z. B. Kühlschränke, Wärmepumpen usw.

2) Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2

In dieser Kategorie ist es wichtig zu beachten, dass die Anzeige der Informationen die Hauptfunktion des Bildschirms.

Notebooks sind in dieser Kategorie enthalten, während Smartphones und Phablets sind nicht. Siehe dieses Dokument für weitere Beispiele.

3) Lampen

LED, Leuchtstofflampen, usw. Ausrüstung für die Erzeugung von Licht.

4) Großgeräte

Definiert durch alle Außenabmessungen, die größer als 50 cm sind. Kabel, Schläuche usw. werden dabei nicht berücksichtigt; das Produkt wird gefaltet, muss sich aber in einem gebrauchsfertigen Zustand befinden.

Beispiele: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Musikanlagen (mit Ausnahme von Pfeifenorgeln in Kirchen), medizinische Großgeräte.

5) Kleine Geräte

Alle Geräte, die nicht in eine der anderen fünf Kategorien fallen, müssen Non-IT sein und alle Abmessungen müssen kleiner als 50 cm sein.

Beispiele: Staubsauger, Teppichreiniger, Toaster, Bügeleisen, kleine medizinische Geräte.

6) Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

Keine Außenabmessung sollte mehr als 50 cm betragen. Informationsgeräte - dienen der Erfassung, Übermittlung, Verarbeitung, Speicherung und Darstellung von Informationen.

Telekommunikationsgeräte - zur Übertragung von Signalen (Sprache, Video, Daten) über eine bestimmte Entfernung.

Beispiele: Mobiltelefone (Smartphones, Phablets). GPS, Navigationsgeräte, Router, Personal Computer, Drucker, Telefone.

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Quelle: ERWN Kategorien Leitfaden

Referenzen: